Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (diese „Vereinbarung“ [Agreement]) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen („Sie“ oder „Lizenznehmer“ [Licensee]) und Aremesco LLC, der Ihre Nutzung der Software-Anwendung MountDock regelt, einschließlich der zugehörigen Dokumentation, Lizenzschlüssel und Updates, die unter dieser Vereinbarung bereitgestellt werden (zusammen die „Software“ [Software]).
Durch das Installieren, Aktivieren oder Nutzen der Software erklären Sie sich mit dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie nicht einverstanden sind, installieren oder nutzen Sie die Software nicht.
1. Lizenzgewährung
Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung dieser Vereinbarung und der Zahlung der anfallenden Entgelte gewährt Ihnen Aremesco eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Software, ausschließlich in Objektcode-Form, auf bis zu drei (3) Mac-Computern, die Sie besitzen und persönlich nutzen. Dies ist eine Lizenz pro Benutzer: Sie gilt für eine einzelne Person, nicht für einen Haushalt, ein Team oder eine Organisation. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Aremesco vorbehalten.
2. Lizenzschlüssel und Aktivierung
Die Software kann Lizenzschlüssel, Online-Aktivierung oder ähnliche technische Maßnahmen einsetzen, um die in Ziffer 1 beschriebenen Lizenzgrenzen durchzusetzen. Sie verpflichten sich, Lizenzschlüssel nicht weiterzugeben, die Aktivierung nicht zu umgehen und keinen Lizenzierungs- oder Kopierschutzmechanismus der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu beeinträchtigen.
3. Testphase, Zahlung und Rückerstattungen
3.1 Kostenlose Testphase. Die Software wird mit einer 14-tägigen kostenlosen Testphase angeboten. Die Testphase erfordert kein Konto, keine E-Mail-Adresse und kein Zahlungsmittel, und es wird niemals automatisch etwas abgebucht — die Testphase endet einfach. Nach Ende der Testphase können Sie die Software weiterhin nutzen, um Ihre Volumes anzuzeigen; Geräteaktionen (etwa Auswerfen, erneutes Aktivieren, Umbenennen und Löschen) bleiben jedoch gesperrt, sofern Sie keine Lizenz erwerben. Zur Durchsetzung der Grenze von einer Testphase pro Gerät registriert die Software die Testphase beim Lizenzierungsdienst von Aremesco unter Verwendung einer anonymen Gerätekennung, wie in der MountDock-Datenschutzerklärung beschrieben.
3.2 Rückerstattungen. Rückerstattungen werden vom Merchant of Record nach dessen Rückerstattungsrichtlinie abgewickelt — derzeit die Rückerstattungsrichtlinie von Paddle (siehe Ziffer 3.3). Soweit diese Richtlinie oder zwingendes anwendbares Recht nichts anderes vorsieht, sind alle Zahlungen endgültig.
3.3 Merchant of Record. Käufe werden von einem externen Merchant of Record (derzeit Paddle) abgewickelt. Ihr Kauf unterliegt zusätzlich den Verkaufsbedingungen und der Datenschutzerklärung des Merchants, und der Merchant — nicht Aremesco — ist für Abrechnungs-, Steuer- und Zahlungszwecke der eingetragene Verkäufer (seller of record). Rückerstattungsanfragen richten Sie an den Merchant oder an support@mountdock.com; von dort werden sie weitergeleitet.
4. Updates und Upgrades
Ihre Lizenz umfasst kleinere Updates (zum Beispiel Fehlerbehebungen und Punkt-Releases) der lizenzierten Hauptversion ohne zusätzliche Kosten. Neue Hauptversionen können die Zahlung einer separaten Upgrade-Gebühr erfordern, nach alleinigem Ermessen von Aremesco. Aremesco ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Update, eine bestimmte Funktion oder fortlaufenden Support bereitzustellen.
5. WICHTIG: Destruktive Datenträgeroperationen und Datenverlust
LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG. DIE SOFTWARE KANN DATEN ZERSTÖREN.
5.1 Art der Software. MountDock verwaltet Speicher-Volumes und kann destruktive Datenträgeroperationen ausführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- das Löschen und Formatieren von Datenträgern und Volumes, wodurch alle darauf befindlichen Daten dauerhaft zerstört werden;
- das erzwungene Auswerfen von Volumes, die in Verwendung sind, was zu Datenverlust oder Datenbeschädigung in geöffneten Dateien und laufenden Anwendungen führen kann; und
- das automatische Auswerfen von Volumes bei Auslösern wie dem Ruhezustand des Systems, der Bildschirmsperre oder Inaktivitäts-Zeitlimits, das nach erfolgter Konfiguration ohne weitere Bestätigung erfolgen kann.
5.2 Ihre Verantwortung für Backups. SIE SIND ALLEIN DAFÜR VERANTWORTLICH, AKTUELLE UND VOLLSTÄNDIGE BACKUPS ALLER DATEN AUF JEDEM DATENTRÄGER ODER VOLUME ZU UNTERHALTEN, DEN BZW. DAS DIE SOFTWARE BERÜHREN KÖNNTE, UND VOR DER BESTÄTIGUNG ZU ÜBERPRÜFEN, DASS EINE DESTRUKTIVE OPERATION DEN BEABSICHTIGTEN DATENTRÄGER ODER DAS BEABSICHTIGTE VOLUME BETRIFFT. AREMESCO ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DATEN, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE VERLOREN GEHEN, BESCHÄDIGT ODER UNZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE OPERATION WIE VORGESEHEN FUNKTIONIERT HAT ODER NICHT.
6. Gewährleistungsausschluss
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ (AS IS) UND „WIE VERFÜGBAR“ (AS AVAILABLE), MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITGESTELLT. SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIG, SCHLIESST AREMESCO ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SOWIE ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN AUS GESCHÄFTSGANG ODER HANDELSBRAUCH. AREMESCO GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI, UNUNTERBROCHEN ODER FREI VON SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN IST ODER DASS SIE IHRE DATEN BEWAHRT ODER SCHÜTZT. EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS KONKLUDENTER GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT; TEILE DER VORSTEHENDEN REGELUNGEN GELTEN DAHER MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE.
7. Haftungsbeschränkung
SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIG:
7.1 Ausgeschlossene Schäden. IN KEINEM FALL HAFTEN AREMESCO ODER SEINE GESELLSCHAFTER, ORGANE, MITARBEITER ODER BEAUFTRAGTEN FÜR DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, KOSTEN FÜR ERSATZGÜTER ODER FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, EXEMPLARISCHEN SCHADENSERSATZ ODER STRAFSCHADENSERSATZ AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DIESER VEREINBARUNG, GLEICH AUF WELCHER HAFTUNGSGRUNDLAGE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER SONSTIGES), SELBST WENN AREMESCO AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
7.2 Haftungsobergrenze. DIE GESAMTE KUMULIERTE HAFTUNG VON AREMESCO AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DIESER VEREINBARUNG ÜBERSTEIGT NICHT DEN BETRAG, DEN SIE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM HAFTUNGSAUSLÖSENDEN EREIGNIS TATSÄCHLICH AN AREMESCO (ODER DESSEN MERCHANT OF RECORD) FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLT HABEN.
7.3 Grundlage der Vereinbarung. Die Ausschlüsse in Ziffer 6 und die Beschränkungen in dieser Ziffer 7 sind wesentliche Grundlage der Vereinbarung zwischen Ihnen und Aremesco; ohne sie würde die Software nicht zu ihrem Preis angeboten. Sie gelten auch dann, wenn ein beschränkter Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Einige Rechtsordnungen erlauben bestimmte Haftungsbeschränkungen nicht; Teile der vorstehenden Regelungen gelten daher möglicherweise nicht für Sie.
8. Freistellung
Sie verpflichten sich, Aremesco LLC sowie seine Gesellschafter, Organe, Mitarbeiter und Beauftragten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen sämtliche Ansprüche, Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die aus (a) Ihrer Nutzung oder missbräuchlichen Nutzung der Software oder (b) Ihrer Verletzung dieser Vereinbarung entstehen oder damit zusammenhängen.
9. Beschränkungen
Sie dürfen nicht — und dürfen es auch keinem Dritten gestatten —:
- die Software zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren oder versuchen, ihren Quellcode abzuleiten, außer soweit ein solches Verbot nach anwendbarem Recht unzulässig ist;
- die Software oder einen Lizenzschlüssel weiterverbreiten, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, verleasen, unterlizenzieren oder verleihen;
- einen Lizenzierungs-, Aktivierungs- oder Kopierschutzmechanismus umgehen oder deaktivieren (siehe Ziffer 2);
- Eigentumsvermerke in der Software entfernen oder verändern; oder
- die Software unter Verstoß gegen anwendbares Recht nutzen.
10. Geistiges Eigentum
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Aremesco und seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Marken und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums.
11. Abtretung
Aremesco darf diese Vereinbarung und alle Rechte und Pflichten daraus ganz oder teilweise ohne Ihre Zustimmung und ohne Ankündigung frei abtreten oder übertragen, auch im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Umstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte. Diese Vereinbarung bindet und begünstigt die Parteien sowie ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger. Sie dürfen diese Vereinbarung oder Ihre Lizenz nicht abtreten oder übertragen, weder kraft Gesetzes noch anderweitig; jeder Abtretungsversuch Ihrerseits ist unwirksam.
12. Beendigung
Diese Vereinbarung gilt bis zu ihrer Beendigung. Aremesco kann diese Vereinbarung und Ihre Lizenz bei einem Verstoß Ihrerseits gegen diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung beenden. Nach der Beendigung müssen Sie die Nutzung der Software einstellen und alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien vernichten. Die Ziffern 3.2 (Rückerstattungen), 5 (Destruktive Datenträgeroperationen und Datenverlust), 6 (Gewährleistungsausschluss), 7 (Haftungsbeschränkung), 8 (Freistellung), 10 (Geistiges Eigentum), 12 (Beendigung), 13 (Vertrieb über Dritte) und 14 (Anwendbares Recht; Allgemeines) gelten über jede Beendigung dieser Vereinbarung hinaus fort.
13. Vertrieb über Dritte
Wenn Sie die Software über eine autorisierte Abonnement- oder Vertriebsplattform eines Dritten bezogen haben, gehen die Bedingungen dieser Plattform in Bezug auf Zahlung, Lizenzumfang und Rückerstattungen vor, soweit sie im Widerspruch zu dieser Vereinbarung stehen, und die Ziffern 1–4 dieser Vereinbarung gelten nur insoweit, wie sie mit den Bedingungen der Plattform vereinbar sind. Die Gewährleistungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und übrigen Schutzbestimmungen dieser Vereinbarung gelten für Ihre Nutzung der Software fort.
14. Anwendbares Recht; Allgemeines
14.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates Tennessee, USA, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die einzelstaatlichen und Bundesgerichte mit Sitz in Tennessee sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Software, und jede Partei unterwirft sich der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte.
14.2 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für nicht durchsetzbar befunden werden, wird sie im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam.
14.3 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Aremesco in Bezug auf die Software dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen über ihren Gegenstand. Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Unterlässt es Aremesco, eine Bestimmung durchzusetzen, stellt dies keinen Verzicht dar.
Fragen? Kontakt: support@mountdock.com.
